Pflegehilfsmittel
Um den Alltag in der Pflege zu erleichtern, ist es möglich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro - aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit bis zu 60 Euro - zu erhalten. Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige oder behinderte Mensch, die Leistungen von der Pflegekasse nach einem der im Gesetz vorgesehenen Pflegegraden 1-5 erhalten. Der Anspruch auf Kostenerstattung erlischt nicht durch die zusätzliche Betreuung eines ambulanten Pflegedienstes.
Bei uns können Sie vor Ort den Antrag auf Kostenübernahme unterschreiben. Wir reichen daraufhin Ihren Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Nach Erhalt der Genehmigung informieren wir Sie telefonisch. Daraufhin stehen Ihnen monatlich frei wählbare, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Nach Rücksprache liefern wir Ihnen diese auch gerne kostenlos nach Hause. Zu diesen Pflegehilfsmitteln zählen:
- saugende Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen für den Einmalgebrauch
- Schutzschürzen wiederverwendbar
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
Außerdem ist ein Antrag auf wiederverwendbare bzw. waschbare Bettschutzunterlagen (PG 51) möglich. Diese waschbare Bettschutzeinlagen gehören zwar streng genommen nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, doch einige Pflegekassen erstatten die Kosten für zwei bis drei Unterlagen pro Jahr zusätzlich. In dem Fall müssen Sie 10% der Kosten zuzahlen. Eine Ausnahme bilden Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind.
Bitte bedenken Sie, dass die Genehmigung der Pflegehilfsmittel Standort gebunden ist und Sie im Vorfeld entscheiden müssen, ob Sie diese über die Boize-Apotheke oder die Sude-Apotheke beziehen möchten. Sollten Sie Fragen rund um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bzw. Fragen zur Beantragung haben rufen Sie uns bitte an oder lassen Sie sich vor Ort persönlich beraten.